Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.
- Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
- Neue Verzugspauschale und besserer Gläubigerschutz