Ein Unternehmer braucht keine Taxi-Genehmigung, um Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % anbieten zu können.
- Bescheinigung über die Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
- Neue Verzugspauschale und besserer Gläubigerschutz