Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.
- Umsatzsteuer beim Kauf durch eine Bruchteilsgemeinschaft
- Steuerfreie Einlösung von Gold-Inhaberschuldverschreibungen