Altverluste können nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nur dann mit Kapitalerträgen aus späteren Jahren verrechnet werden, wenn die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden.
- Umsatzsteuer beim Kauf durch eine Bruchteilsgemeinschaft
- Steuerfreie Einlösung von Gold-Inhaberschuldverschreibungen