Trotz zahlreicher Kundenbesuche kann auch ein Handelsvertreter den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer haben und die Kosten dafür voll geltend machen.
- Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer
- Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen