Anders als eine Tasse Kaffee oder ein Glas Saft ist Wein keine übliche Aufmerksamkeit während einer Besprechung, weshalb die Kosten dafür nur als Bewirtungsaufwand abziehbar sind.
- Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer
- Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen