Auf eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland hin hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die Reinvestitionsrücklage auch für eine Reinvestition im EU-Ausland möglich sein muss.
- Beitragserstattung der Krankenversicherung lohnt nicht immer
- Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen