Ob eine Wohnraumüberlassung zu einer ortsüblichen, aber nicht kostendeckenden Miete eine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt.
- Inlandsbezug bei der Reinvestitionsrücklage ist rechtswidrig
- Einigung bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen