Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
- Nachweis von Spenden ins EU-Ausland
- Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht