Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.
- Nachweis von Spenden ins EU-Ausland
- Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht