Wenn eine Badmodernisierung den Wert des gesamten Hauses steigert, sind die Renovierungskosten nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster anteilig als Betriebsausgaben abziehbar.
- Nachweis von Spenden ins EU-Ausland
- Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht