Landwirte, die aufgrund des außerordentlich trockenen Sommers mit Ertragseinbußen leben müssen, können beim Finanzamt verschiedene Billigkeitsmaßnahmen beantragen. Baden-Württemberg hat dies nun offiziell geregelt.
- Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht
- Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen