Verluste eines GmbH-Geschäftsführers aus einer Bürgschaft für die GmbH können Webungskosten eines Arbeitnehmers sein, wenn keine oder nur eine sehr geringe Beteiligung an der Gesellschaft besteht.
- Keine Hinzurechnung von negativen Einlagezinsen
- Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen