Aktuelles
Internet und Telekommunikation
Branchen- und Gattungsbezeichnungen dürfen grundsätzlich als Domainnamen im Internet verwendet werden.
Erneut wurde in der aktuellen Rechtsprechung mehrfach festgestellt, dass unerwünschte E-Mail-Werbung unzulässig ist.
Für einen PC, der in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer steht, muss die berufliche Verwendung nicht nachgewiesen werden.
Mit dem zum 30. Juni 2000 in Kraft getretenen Fernabsatzgesetz wird der Verbraucherschutz für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet geregelt. Ab 1. April 2001 dürfen alte Kataloge nicht mehr verwendet werden.
Die eCommerce-Richtlinie der EU wird in deutsches Recht umgesetzt.
Die in einem Betriebsgebäude nachträglich sowohl auf als auch unter Putz lose zur Vernetzung einer EDV-Anlage verlegten Datenkabel nebst Zubehör können bewegliche Wirtschaftsgüter und damit auch zulagenbegünstigt sein.
Eine Gemeinde kann nicht die Freigabe einer Internet-Domain erzwingen, wenn die Domain früher von einer Person gleichen Namens angemeldet worden war.
Nach herrschender Ansicht ist es unzulässig, Werbung per E-Mail zu verschicken.
Nach allgemeiner Meinung gelten für die auf elektronischem Wege getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung.
Der Gebrauch einer beschreibenden Domain ist nicht automatisch wettbewerbs- oder sittenwidrig.