Aktuelles
Belegnachweis bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Auch ein CMR-Frachtbrief, der nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist, gilt als umsatzsteuerlich einwandfreier Versendungsnachweis.
Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann umsatzsteuerlich als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Bundesfinanzhof gegen die strengeren Formerfordernisse der Finanzverwaltung.