Der Verkauf und umittelbare Rückkauf von unentgeltlich erworbenen Aktienbezugsrechten ist ein Gestaltungsmissbrauch, der steuerlich nicht anerkannt wird.
Autor: msk
Abzweigung des Kindergelds setzt Bedürftigkeit des Kinds voraus
Den Anspruch auf direkte Auszahlung des Kindergelds wegen mangelnder Unterstützung durch die Eltern kann ein Kind nur dann geltend machen, wenn es auch bedürftig ist.
Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern
Die Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen kommt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch für neugegründete Tochterunternehmen in Frage.
Bewertung von geerbten Anteilen an einem Immobilienfonds
Der Wert von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds richtet sich nicht zwangsläufig nach dem Rücknahmepreis, wenn der Kurswert niedriger ist.
Fahrsicherheitstraining ist umsatzsteuerpflichtig
Fahrsicherheitstrainings sind – unabhängig vom Anbieter – im Regelfall keine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung.
Entfernungspauschale auch bei Mieteinnahmen möglich
Fährt der Vermieter so oft zu seinen Mietobjekten, dass diese zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte werden, können die Fahrten ausnahmsweise nicht voll als Reisekosten, sondern nur im Rahmen der Entfernungspauschale angesetzt werden.
Tumormeldung fürs Krebsregister keine steuerfreie Heilbehandlung
Die Vergütung eines Arztes für eine Tumormeldung an das Krebsregister ist umsatzsteuerpflichtig, weil hier keine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt.
Gesetzentwurf zum Austausch länderbezogener Berichte
Deutschland folgt dem Vorschlag der OECD über den Austausch länderbezogender Berichte über die Tätigkeit großer, international tätiger Unternehmen.
Bagatellgrenze für Mehrwertsteuererstattung
Für die Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer im nichtkommerziellen Reiseverkehr soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt werden.
Neue Entwicklungen bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungen
Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen bei der geplanten Sonderabschreibung für Mietwohnungen vorgeschlagen.