Ein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt in der Regel zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Autor: msk
Abbruchkosten als Herstellungskosten des neuen Gebäudes
Beim Abbruch eines Gebäudes für den Neubau eines anderen Gebäudes sind die Abbruchkosten und der Restwert des Altbaus nicht sofort abziehbar, sondern Teil der abzuschreibenden Herstellungskosten des Neubaus.
Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen
Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Elterngeld mindert den steuerlich abziehbaren Unterhalt
Elterngeld ist in voller Höhe, also einschließlich des einkommensunabhängigen Sockelbetrags, als eigenes Einkommen des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen.
Zahlungen vom Oder-Konto nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auch in der Insolvenz hat ein Unternehmer noch disponibles Vermögen, mit dem er steuerlich abziehbare Betriebsausgaben generieren kann. Bei Zahlungen vom Oder-Konto eines Ehepaars muss eine Zahlung dafür aber nachweislich dem insolventen Ehegatten zurechenbar sein.
Unfallkosten durch Entfernungspauschale abgegolten
Auch außerordentliche Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit sind durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn die Finanzämter in der Regel trotzdem Unfallkosten als zusätzliche Aufwendungen steuerlich gelten lassen.
Neue Entwicklungen bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungen
Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen bei der geplanten Sonderabschreibung für Mietwohnungen vorgeschlagen.
Gemeinde kann nicht gegen Gewerbesteuermessbetrag klagen
Auch wenn der Gemeinde durch eine Hohe Erstattung der Ruin droht, kann sie nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt klagen.
Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen
Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.
Gewinnverteilung bei nachträglich festgestelltem Mehrgewinn
Der Mehrgewinn aus einer Betriebsprüfung ist in der Regel nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen.