Neben zahlreichen Änderungen für Unternehmen enthält das Steueränderungsgesetz 2015 auch einige Änderungen, die Familien, Kapitalanleger und andere Privatleute betreffen.
Mandanteninformationen
Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen
Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Hilfe für dürregeplagte Landwirte
Landwirte, die aufgrund des außerordentlich trockenen Sommers mit Ertragseinbußen leben müssen, können beim Finanzamt verschiedene Billigkeitsmaßnahmen beantragen. Baden-Württemberg hat dies nun offiziell geregelt.
Gewinne aus Xetra-Gold-Papieren sind nach einem Jahr steuerfrei
Steuerlich sind Gold-Inhaberschuldverschreibungen mit echtem Gold praktisch gleichwertig, sodass der Gewinn aus solchen Papieren nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei ist.
Frist für Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer
Auch wenn das Gesetz keine Zeitbegrenzung für den Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer vorsieht, muss der Antrag spätestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids gestellt werden.
Angabe der Anschrift des Rechnungsstellers
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs bringt neue Fallstricke beim Vorsteuerabzug aus einer Lieferantenrechnung.
Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte
Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.
Nicht anerkannte Behandlungsmethode als Krankheitskosten
Ist eine Behandlungsmethode zum Zeitpunkt der Behandlung nicht wissenschaftlich anerkannt, braucht es ein amtsärztliches Attest, um die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen.
Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht
Damit die Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht zulässig ist, muss eine Inanspruchnahme wegen Schadensersatz ernsthaft wahrscheinlich sein.
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg zum 1. Juli 2015
In Brandenburg gilt seit dem 1. Juli 2015 ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 %.