Der Mehrgewinn aus einer Betriebsprüfung ist in der Regel nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen.
Mandanteninformationen
Gemeinde kann nicht gegen Gewerbesteuermessbetrag klagen
Auch wenn der Gemeinde durch eine Hohe Erstattung der Ruin droht, kann sie nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt klagen.
Haftung für Umsatzsteuer beim echten Factoring
Beim echten Factoring haftet der Factor auch dann für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn er dem abtretenden Unternehmer bereits ausreichend liquide Mittel zur Begleichung der Umsatzsteuerschuld bereitgestellt hat.
Abbruchkosten als Herstellungskosten des neuen Gebäudes
Beim Abbruch eines Gebäudes für den Neubau eines anderen Gebäudes sind die Abbruchkosten und der Restwert des Altbaus nicht sofort abziehbar, sondern Teil der abzuschreibenden Herstellungskosten des Neubaus.
Elterngeld mindert den steuerlich abziehbaren Unterhalt
Elterngeld ist in voller Höhe, also einschließlich des einkommensunabhängigen Sockelbetrags, als eigenes Einkommen des Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen.
Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen
Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen
Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.
Zahlungen vom Oder-Konto nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auch in der Insolvenz hat ein Unternehmer noch disponibles Vermögen, mit dem er steuerlich abziehbare Betriebsausgaben generieren kann. Bei Zahlungen vom Oder-Konto eines Ehepaars muss eine Zahlung dafür aber nachweislich dem insolventen Ehegatten zurechenbar sein.
Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
Ein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt in der Regel zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Abziehbarkeit von Prozesskosten
Zivilprozesskosten sind auch vor der gesetzlichen Neuregelung ab 2013 nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.