Wirtschaftsprüfung in Dortmund

Wirtschaftsprüfung in Dortmund

Der Wirtschaftsprüfer prüft die Rechnungslegung, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach handelsrechtlichem Vorschriften bei Kapitalgesellschaften, die der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungspflicht unterliegen.
Die Inhalte bei Pflichtprüfungen sind maßgeblich durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben.
Typische Prüfungsschwerpunkte sind:

  • Buchhaltung – Im Rahmen des Mandats zur Wirtschaftsprüfung werden Abstimmungsprüfungen, Übertragungsprüfungen, rechnerische Prüfungen und Belegprüfungen durchgeführt.
  • Bilanz – Die Wirtschaftsprüfer konzentrieren sich auf die Prüfung der Einhaltung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften.
  • Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) – Sämtliche Aufwendungen und Erträge werden hinsichtlich Vollständigkeit und korrekter Ausweisung geprüft.
  • Anhang – Der Anhang muss die vorgeschriebenen Erläuterungen zu Bilanz und GuV enthalten. Gibt es weitere Angabepflichten, die aus Vorschriften des Handelsgesetzbuches HGB, des Aktiengesetzes AktG, des GmbH-Gesetzes GmbHG resultieren?
  • Lagebericht – Der Wirtschaftsprüfer prüft, ob der vorgelegte Lagebericht den Geschäftsverlauf, die Unternehmenssituation sowie die Risiken so darstellt, dass Dritte ein realistisches Bild von den tatsächlichen Unternehmensverhältnissen erhält.

 

Kleine und mittlere Unternehmen können sich der freiwilligen Prüfung unterziehen. Ein geprüfter Jahresabschluss schafft Vertrauen und kann für die Gewinnung neuer Investoren von Vorteil sein.
Wirtschaftsprüfung ist mehr, als die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Unterlagen zu bestätigen. Während der Prüfungstätigkeit erhalten wir tiefe Einblicke in Ihr Unternehmen und in das Beziehungsgeflecht des Unternehmens. Über die klassische Wirtschaftsprüfung hinaus beraten wir Sie zur Unternehmensentwicklung, Verbesserung der Unternehmensorganisation und des Controllings, begleiten Sie bei Betriebsübernahmen oder Umstrukturierungen im Unternehmen, führen Unternehmensbewertungen durch.

Due Diligence

Der Unternehmenskauf oder –verkauf  ist immer auch mit Risiken verbunden. Der Käufer ist oft nicht genau über die tatsächlichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Unternehmens, was gekauft werden soll, informiert. Due Diligence, was auf Deutsch „gebotene Sorgfalt“ bedeutet,  verschafft Ihnen die nötigen Informationen, um die Chancen und Risiken des geplanten Unternehmenskaufs abzuwägen. Ziele, Umfang und Schwerpunkte werden mit Ihnen im Vorfeld abgesprochen. Die finanziellen, wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Zusammenhänge werden im Zuge der Due-Diligence-Prüfung analysiert. Der Käufer kann besser beurteilen, ob der verlangte Verkaufspreis angemessen ist. Der Verkäufer wiederum  erhält wichtige Informationen für die Verhandlungen zur Höhe des Kaufpreises.

 

Internationale Rechnungslegung (IFRS)

Die Globalisierung der Märkte und die zunehmende internationale Ausrichtung der Unternehmen machen eine Bilanzierung nach IFRS sinnvoll. Die  IFRS (International Financial Reporting Standards) sind  internationale Standards und Vorschriften für die Rechnungslegung.  Die Rechnungslegung nach IFRS trägt zur Vergleichbarkeit der Unternehmen bei. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind verpflichtet, den Konzernabschluss nach den IFRS zu erstellen. Daneben können Unternehmen aufgrund externer Anforderungen gehalten sein, ihren Jahresabschluss nach den IFRS aufzustellen. Wirtschaftsprüfer Rüdiger Schulte unterstützt Sie bei der Umstellung des Jahresabschlusses nach den Regeln des IFRS.

Auszug aus dem Leistungskatalog Wirtschaftsprüfung:

  • Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung nach HGB und IFRS
  • Betriebswirtschaftliche Gutachten
  • Begleitung bei Unternehmenskauf und –verkauf
  • Due Diligence
  • Unternehmensbewertung
  • Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation)
  • Gründungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
  • Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
  • Prüfung interner Kontrollsysteme